Kosten - Kostenübernahme - Ausfallhonorar
Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der GOÄ und dem Hufeland Leistungsverzeichnis für besondere Therapierichtungen. Diese beiden Verzeichnisse enthalten Nummern für die jeweiligen Leistungen und die zugehörigen Honorare. Diese Honorare werden in Abhängigkeit von der aufgewendeten Arbeitszeit über Faktoren gesteigert. Grundlage dieser Steigerung ist ein Stundensatz von 120 Euro. Die Behandlungskosten werden je nach dem individuellen Vertragsabschluß von privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen bis zu einem Steigerungsfaktor von 3,5 übernommen. Gesprächszeiten über 10 Minuten und aufwendige Befundauswertungen bildet die GOÄ in ihrem Rahmen nicht ab. Daher müssen hier auch Privatpatienten mit einem Eigenanteil an den Kosten rechnen.
Die Abrechnung der Osteopathie erfolgt nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis für besondere Therapierichtungen (analoge GOÄ-Nummern für parietale, viszerale und kraniosakrale Osteopathie). Bitte klären Sie vorab die Kostenübernahme mit ihrer privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Behandlungskosten an osteopathischen Leistungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Zuschüsse.
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Kein Behandlungstermin wird doppelt vergeben. Sie müssen mit einem Terminvorlauf von ca. 4 Wochen rechnen. Vereinbaren Sie einen Termin, so ist dieser für beide Seiten bindend. Terminabsagen müssen bis mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, so dass dieser an einen anderen Patienten weitervergeben werden kann. Andererseits wird die nicht wahrgenommene Behandlung nach § 615 Satz 1 BGB in voller Höhe als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.